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Volker Kalder

Volker Kalder
- unabhängiger Berater seit 1994 -


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Gesundheitsvorsorge

Die gesetzlichen Versicherungen (GKV) erfahren jährlich neue  Anpassungen. Als Arbeitnehmer zahlen Sie Beiträge. Je höher also Ihr Jahreseinkommen, desto höher sind die Beiträge. Seit 2015 können die GKV höhere Beiträge verlangen, ohne darin begrenzt zu werden. Die Beiträge der Arbeitgeber wurden in der Höhe des Jahres 2014  eingefroren.

Ab 1. Januar 2022 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für alle Bundesländer einheitlich

  •  64.350 Euro jährlich 
  • Für das Jahr 2023 ist die JAEG auf
  •  66.500 Euro festgelegt worden.

Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Sie können sichfreiwillig dort weiter versichern oder eine private Krankenversicherung anstreben.

Mit dieser Regelung können Sie ab sofort von der GKV in die PKV (Private Kranken Versicherung) wechseln. Dort entscheiden Sie, nach welchen Prämissen und zu welchen Prämien Sie versichert sein wollen.

Einsparungen sind hier meistens vorprogrammiert. Lassen Sie sich durch uns beraten! Zögern Sie nicht länger und sehen Sie einem Wechsel zur privaten Krankenversicherung (PKV) ins Auge, bevor sich nach Jahren der Diskussion die Bürgerversicherung doch noch durchsetzt. Mit Stand heute, September 2022, wird diese Bürgerversicherungin Deutschland eigeführt werden.

Kontakt

Hat Ihre gesetzliche Krankenversicherung bereits eine Anhebung der Beiträge beschlossen? Dann zögern Sie nicht lange und wechseln Sie zu Ihrem Gesundheitsdienstleister in der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

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Haben Sie gewusst, dass ...

... schon in der Bibel steht: "Achtet doch darauf, wie es euch geht: Ihr sät viel und bringt wenig ein; ihr esst und werdet doch nicht satt; ihr trinkt und bleibt doch durstig; ihr kleidet euch und könnt euch doch nicht erwärmen; und wer Geld verdient, der legt's in einen löchrigen Beutel.
Achtet doch darauf, wie es euch geht!"

(Haggai 1,6-7)