Beratung
Neutral
Fair
Volker Kalder

Volker Kalder
- unabhängiger Berater seit 1994 -


0156 78822938

AGB der BNF - Beratung*Neutral*Fair

1. Die BNF wird die vom Mandanten (Erteilung des Maklerauftrages bei Versicherungsabschlüssen zwingend erforderlich) erhaltenen Informationen ausschließlich auf die Erfüllung des Arbeitsauftrages verwenden. Die BNF ist berechtigt, im Rahmen der Erfüllung des Auftrages, Informationen zu speichern, zu verarbeiten und an Unternehmen/Institutionen zur Speicherung und Verarbeitung, gemäß Bundesdatenschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland, (beiliegende Einwilligungserklärung Datenschutz beachten) zu überlassen.

2. Die Beratungstätigkeit der BNF verpflichtet die MandantInnen nicht zur Antragstellung oder zum Abschluss der angebotenen Leistungen. Sie ist für die MandantInnen kostenlos.                                                                                                     Für die Beratung via Internet wird eine Schutzgebühr von € 5,99 erhoben, die bei Vermittlung eines Produktes zurückerstattet wird.   

3. Die BNF berät seine MandantInnen im Sachversicherungsbereich gegen laufende Provisionen ausschließlich mit Bruttoprodukten der Versicherer.

Für eine Arbeitsstunde ohne Abschluss von Vermittlungsaufträgen bzw. eines Maklervertrages entsteht ein Entgeld von 62,00€ zzgl. Mehrwertsteuer (zz. 19%).

Gleichwohl wird die BNF, gemäß ihrer Unternehmensphilosophie alle den Mandant/en und -innen offerierten Angebote auf ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis überprüfen und dementsprechend die wirtschaftlichen Verhältnisse und Wünsche des Vertragspartners berücksichtigen.

4. Die BNF ist ausschließlich dem Auftraggeber und dem erlassenen Auftrag verpflichtet.

5. Tritt der/die Mandant/in vorzeitig vom abgeschlossenen Vertrag, bei allen nicht unter Punkt 3 fallenden Versicherungsprodukten zurück, ohne dass BNF oder eines mit der Abwicklung oder Durchführung der Versicherung oder Kapitalanlage beauftragten Unternehmen dafür Anlass gegeben haben, so erklärt er/sie sich, innerhalb der ersten fünf Jahren bei Mehrjahresverträgen  zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung bereit.                                                      Die Aufwandsentschädigung wird entsprechend dem Verdienstausfall (Provisionsrückforderungen der Gesellschaften für vermittelte Finanz- und Versicherungsprodukte) angesetzt. 

Der/die Mandant/in ist nach Nachweis der BNF  verpflichtet, den der BNF  entstandenen Schaden, nach Rechnungslegung durch die BNF, innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt, auszugleichen.  Teilzahlungen sind nach schriftlicher Zusage durch die BNF möglich.  Verspätete Zahlungen werden mit 5% Aufschlag p.a. des Rechnungsbetrages belegt.

Als Nachweis gilt die Rückforderung der Provisionen durch das entsprechende Versicherungsunternehmen.

Das gesetzliche Recht zum Widerruf von Verträgen bleibt hiervon unberührt.

6. Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der BNF:      Kandern - Deutschland

Stand 11-2022

Haben Sie gewusst, dass ...

... schon in der Bibel steht: "Achtet doch darauf, wie es euch geht: Ihr sät viel und bringt wenig ein; ihr esst und werdet doch nicht satt; ihr trinkt und bleibt doch durstig; ihr kleidet euch und könnt euch doch nicht erwärmen; und wer Geld verdient, der legt's in einen löchrigen Beutel.
Achtet doch darauf, wie es euch geht!"

(Haggai 1,6-7)